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ELVIA Reiseversicherungen

Reisekrankenschutz inkl. Kranken-Rücktransport

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Produkt- und Verbraucherinformationen: bitte hier klicken

Leistungsumfang:

  1. Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport

Wichtige Hinweise:

Reiseart: gültig für alle Reisearten - auch Geschäftsreisen
Geltungsbereich: weltweit
Versicherter Reisepreis: keine Beschränkung
Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zu Rückkehr), maximal sind 93 Tage möglich. Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die maximal mögliche Reisedauer beträgt 45 Tage je Reise. Eine Verlängerung - sowohl bei Tarifen für eine Reise als auch bei Jahres-Tarifen - ist mit dem Reise-Kranken-Zusatzschutz möglich.

Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person
Familien-/Paarprämie: gültig für maximal zwei Erwachsene (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind max. 6 Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.

Abschlusshinweis: Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich.

Prämie für Personen ab 66 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. Wird beim ELVIA Jahres-Reiseschutz die Altersgrenze von 66 Jahren während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt der Alterszuschlag erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an.

Versicherungsbedingungen


Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Buchungsbestätigung / Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en). Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Prämie nicht bezahlt ist. Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise.

Versichert ist die medizinisch notwendige Hilfe und den medizinisch sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland bei akut auftretender Krankheit und Unfallverletzung.

Die Reise-Krankenversicherung ist auch im Paket als Komplettschutz buchbar.

Jahres-Reise-Krankenschutz

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Wichtige Informationen zum Jahres-Reiseschutz:

  1. Die Versicherungs-Dauer beträgt ein Jahr. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde. Für mitversicherte Kinder endet der Versicherungsschutz mit deren 21. Geburtstag.
  2. Der Versicherungsschutz beginnt am angegebenen Datum. Der Versicherungs-Beitrag wird im Monat des Versicherungs-Beginns fällig und von der Allianz per Lastschrift vom Kundenkonto eingezogen. Die jährlichen Folgebeiträge werden im Monat des Versicherungs-Beginns eingezogen.
  3. Der Jahres-Reiseschutz ist nur für Personen mit Wohnsitz odergewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland abschließbar.

Praktisches Extra: Ihr persönlicher Reise-Gesundheits-Brief
Online tagesaktuelle Infos zu Ihrem Urlaubsland abrufen.

Der Reise-Gesundheits-Brief wird jeweils speziell für Ihre geplante Reise zusammengestellt. Er informiert Sie über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, insbesondere über Impfungen und die gegebenenfalls notwendige Malariaprophylaxe aber auch über die jeweiligen klimatischen Bedingungen Ihres Reiseziels u.v.m.

Nach Abschluss des Jahres-Reiseschutz erhalten Sie Ihre Versicherungsnummer, mit der Sie dann hier Ihren persönlichen Reise-Gesundheits-Brief online und tagesaktuell abrufen können.

Diesen Service bietet die Allianz in Zusammenarbeit mit dem Centrum für Reisemedizin an. Der Link leitet sie auf die externe Homepage weiter.

Persönlichen Reise-Gesundheits-Brief erstellen


Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von einem Mo-nat oder mehr:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerru-fen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 Satz 1 des Bür-gerlichen Gesetzbuchs) beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfül-lung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerli-chen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einfüh-rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen-dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:AWP P&C S.A., Bahnhofstraße 16, D - 85609 Aschheim (bei Mün-chen), Telefax + 49.89.6 24 24-244, E-Mail: service@allianz-assis-tance.de

 

Versicherungsbedingungen Allgemein